FINMA schliesst Enforcementverfahren gegen Julius Bär ab
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ihr Enforcementverfahren gegen Julius Bär abgeschlossen und dabei erhebliche Mängel im Kreditrisikomanagement sowie bei der Bekämpfung der Geldwäscherei festgestellt.

Im Zusammenhang mit dem Private-Debt-Geschäft stellte die FINMA fest, dass Julius Bär ab 2019 insgesamt acht Kredite an einen europäischen Konzern und dessen Gründer vergeben hatte. Das Kreditvolumen überstieg zeitweise CHF 1 Mrd. Nach Einschätzung der FINMA verfügte die Bank weder über ausreichende organisatorische Strukturen und Kontrollen noch über genügend qualifiziertes Personal. Zudem wurden interne Limits und regulatorische Vorgaben zu Klumpenrisiken teilweise nicht eingehalten. Ende 2023 musste ein verbleibendes Engagement von CHF 586 Mio. vollständig wertberichtigt werden.
Darüber hinaus stellte die FINMA bei Kundenbeziehungen im Umfeld von zwei russischen politisch exponierten Personen Mängel bei der Geldwäschereibekämpfung fest. Diese betrafen insbesondere Abklärungen zur Herkunft von Vermögenswerten, die Beurteilung von Warnsignalen sowie gesetzliche Meldepflichten.
Die FINMA weist zudem darauf hin, dass es sich um das fünfte Enforcementverfahren gegen Julius Bär innerhalb von weniger als zehn Jahren handelt. Frühere Massnahmen hätten nach ihrer Einschätzung nicht ausgereicht, um die erforderlichen Veränderungen in der Risiko- und Compliance-Kultur nachhaltig zu verankern.
Julius Bär hat unter anderem das Private-Debt-Geschäft eingestellt, die Kreditvergabe reduziert, Kontrollfunktionen gestärkt und Anpassungen am Vergütungssystem sowie an Corporate Governance und Führung vorgenommen. Die Bank muss der FINMA bis 2032 regelmässig über die Entwicklung ihrer Risiko-, Fehler- und Compliance-Kultur berichten. Bis zur vollständigen Bereinigung bestimmter Kundenbeziehungen sind zudem zusätzliche Eigenmittel von CHF 250 Mio. erforderlich. Ausschüttungen an Aktionäre, einschliesslich Dividenden, bedürfen vorläufig der Genehmigung durch die FINMA. Darüber hinaus zieht die FINMA einen Gewinn von rund CHF 10 Mio. ein, der im Zusammenhang mit den beanstandeten Geschäftsbeziehungen erzielt wurde.
Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig. Parallel hat die FINMA Verfahren gegen drei ehemalige Mitarbeitende von Julius Bär eröffnet, um deren mögliche persönliche Verantwortung zu prüfen.


