top of page

FINMA veröffentlicht neue Liquiditätsverordnung für Banken und Wertpapierhäuser

  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat am 7. Juli 2026 die neue Verordnung über die Liquidität der Banken und Wertpapierhäuser (LiqV-FINMA) veröffentlicht. Mit ihr wird das bisherige Rundschreiben 2015/2 „Liquiditätsrisiken – Banken“ abgelöst und der regulatorische Rahmen für das Liquiditätsrisikomanagement modernisiert.



Die neue Verordnung legt die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken fest. Sie umfasst unter anderem Vorgaben zu Governance und Risikosteuerung, zur Liquiditäts- und Finanzierungsplanung sowie zu den international etablierten Liquiditätskennzahlen LCR (Liquidity Coverage Ratio) und NSFR (Net Stable Funding Ratio). Darüber hinaus präzisiert sie technische Anforderungen zur Umsetzung der schweizerischen Liquiditätsvorschriften.


Im Vergleich zum bisherigen Rundschreiben wurden insbesondere die Anforderungen an die Informationsbereitstellung bei drohenden oder eingetretenen Liquiditätsengpässen sowie an die Liquiditäts- und Finanzierungsplanung überarbeitet. Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit den Anpassungen der bundesrätlichen Liquiditätsverordnung und dienen der weiteren Konkretisierung der regulatorischen Vorgaben.


Die LiqV-FINMA tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Banken und Wertpapierhäuser sicherstellen, dass ihre Prozesse zum Liquiditätsrisikomanagement, ihre Finanzierungsstrukturen sowie die Einhaltung der LCR- und NSFR-Anforderungen den neuen Vorgaben entsprechen. Mit der Verordnung orientiert sich die FINMA zudem an den internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und stärkt damit die Harmonisierung des Schweizer Liquiditätsregimes mit den globalen Anforderungen.

 
 
bottom of page