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IOSCO veröffentlicht neues Supervisory Toolkit für den Einsatz von KI an den Kapitalmärkten

  • vor 5 Stunden
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IOSCO hat mit dem „Supervisory Toolkit for AI Use in Capital Markets“ (FR/02/2026) eine neue Orientierungshilfe für Aufsichtsbehörden veröffentlicht. Das Dokument ist Teil eines mehrstufigen Ansatzes und baut auf zwei früheren Veröffentlichungen auf: dem Bericht „The Use of AI and Machine Learning by Market Intermediaries and Asset Managers“ (FR06/2021) sowie dem Bericht „AI in Capital Markets: Use Cases, Risks, and Challenges“ (CR/01/2025).



Während die bisherigen Veröffentlichungen vor allem Anwendungsfelder, Risiken und Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz im Finanzsektor beschrieben, verfolgt das neue Toolkit einen deutlich praxisorientierteren Ansatz. Es stellt Aufsichtsbehörden konkrete Instrumente für Prüfungen und Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung, darunter strukturierte Fragestellungen für Vor-Ort-Prüfungen sowie einen eigenständigen Fragenkatalog für die direkte Verwendung in Aufsichtsverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der technologischen Weiterentwicklung von KI-Systemen. Erstmals berücksichtigt IOSCO ausdrücklich Generative KI (GenAI) und Agentic AI. Damit trägt die Organisation der zunehmenden Verbreitung und dem wachsenden Einsatz dieser Technologien im Kapitalmarktumfeld Rechnung.


Darüber hinaus widmet sich das Toolkit den Auswirkungen von KI auf die Cybersicherheit. IOSCO weist darauf hin, dass KI-gestützte Angriffe die Entwicklung von Bedrohungsszenarien beschleunigen können und erwartet von Marktteilnehmern eine kontinuierliche Bewertung von Schwachstellen sowie eine regelmäßige Überprüfung bestehender Sicherheitsmaßnahmen.


Das Supervisory Toolkit ersetzt keine bestehenden nationalen Vorgaben. Vielmehr soll es bestehende regulatorische und aufsichtsrechtliche Rahmenwerke ergänzen und Aufsichtsbehörden bei der Bewertung des Einsatzes von KI in regulierten Unternehmen unterstützen. Für Finanzmarktteilnehmer bietet die Veröffentlichung zugleich einen Einblick in die Themenfelder und Fragestellungen, die künftig verstärkt Gegenstand aufsichtsrechtlicher Prüfungen sein können.

 
 
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