Neue Regeln gegen Geldwäscherei: Was die Schweiz und die EU planen
- 18. Mai
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In den letzten Wochen haben gleich zwei Aufsichtsbehörden zentrale Vorschläge zur Bekämpfung von Geldwäscherei veröffentlicht: die Schweizer FINMA und die neue EU-Behörde AMLA. Beide gehen ähnliche Themen an – etwa die Frage, wer hinter einer Firma wirklich steht (wirtschaftlich Berechtigte) oder wie Eigentümer- und Kontrollstrukturen transparent gemacht werden müssen. Doch die Ansätze sind grundverschieden.

Was die FINMA in der Schweiz vorhat
Am 12. Mai 2026 hat die FINMA eine Anhörung zur Teilrevision ihrer Geldwäschereiverordnung (GwV-FINMA) gestartet. Die Frist für Stellungnahmen endet am 9. Juni 2026. Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten – zeitgleich mit angepassten Bestimmungen der Branchenstandards VSB 20 und SVV.
Mit der Revision setzt die FINMA das aktualisierte Geldwäschereigesetz (GwG) um. Dazu kommen Anforderungen aus der letzten FATF-Prüfung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Eigentümer- und Kontrollstruktur durchschaubar machen (Art. 9b): Finanzdienstleister müssen künftig genau nachvollziehen können, wer eine Firma kontrolliert und welche Besitzverhältnisse bestehen.
Embargos besser einhalten (Art. 30): Neue organisatorische Massnahmen sollen verhindern, dass gegen Embargovorschriften verstossen wird.
Sicherere Korrespondenzbankbeziehungen (Art. 37 Abs. 3 und 5): Zahlungen für Kunden sind nur noch erlaubt, wenn alle wichtigen Informationen zur Sorgfaltspflicht weitergegeben werden können. Die vage Formulierung «je nach Umständen» entfällt – das schafft Rechtssicherheit.
Unterkonten betreffen auch die wirtschaftlich berechtigte Person (Art. 65 Abs. 2 Bst. d): Auch bei Unterkonten muss eine Erklärung über die wirklich dahinterstehende Person verlangt werden.
Und was macht die EU parallel?
Fast zeitgleich, am 9. Februar 2026, hat die in Frankfurt ansässige EU-Behörde AMLA drei Konsultationen zu technischen Standards gestartet. Zwei davon sind inhaltlich besonders nah an der FINMA-Revision: einer zu den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (sogenanntes CDD) und einer zu den Kriterien für Geschäftsbeziehungen. Beide Konsultationen liefen bis zum 8. Mai 2026, also nur etwa einen Monat vor Ende der FINMA-Anhörung.
Inhaltlich gibt es viele Überschneidungen. Der EU-Entwurf legt genau fest, wie die Identität von Kunden, wirtschaftlich Berechtigten und Vertretungsbefugnissen zu prüfen ist. Besonders bei wirtschaftlich Berechtigten verlangt die EU eine Betrachtung über alle Eigentumsebenen hinweg – das kommt dem neuen Schweizer Artikel 9b sehr nahe. Die EU-Pflichten gelten ab dem 10. Juli 2027, gut ein halbes Jahr nach dem Schweizer Start.
Der eigentliche Unterschied: Zwei Denkweisen
In der Sache gehen beide Regionen in die gleiche Richtung: strengere Kontrollen, klarere Pflichten, weniger Interpretationsspielraum. Der entscheidende Unterschied liegt im System.
Die EU verlässt mit ihrem Geldwäschepaket das alte Modell von national umzusetzenden Richtlinien. Stattdessen setzt sie auf eine unmittelbar geltende Verordnung (AMLR) und eine zentrale Aufsichtsbehörde (AMLA). Ziel ist ein einheitliches Regelwerk für alle Mitgliedstaaten ohne nationale Abweichungen.
Die Schweiz bleibt bei ihrem eigenen Modell: nationale Verordnungsrevision durch die FINMA, eng verzahnt mit Selbstregulierung über Branchenstandards (VSB 20, SVV-Reglement). Angetrieben wird das durch das revidierte Geldwäschegesetz und Folgen aus den FATF-Prüfungen.
Beide Seiten reagieren also auf denselben internationalen Standardsetzer (die FATF) – verarbeiten ihn aber in völlig unterschiedlichen Gefässen: zentrale EU-Harmonisierung hier, nationales Recht plus Selbstregulierung dort.
Was das für grenzüberschreitend tätige Firmen bedeutet
Die inhaltlichen Erwartungen nähern sich an, die Umsetzungswege laufen aber getrennt. Wer sowohl in der Schweiz als auch in der EU aktiv ist, muss zwei parallele, zeitlich leicht versetzte Konsultations- und Einführungszyklen steuern – mit den nahe beieinanderliegenden Stichtagen 1. Januar 2027 (Schweiz) und 10. Juli 2027 (EU).


